Sicherheit ist nicht unbegrenzt haltbar. Der TÜV-Service (HU/AU) ist morgen um 13.00 Uhr oder nach vorheriger Terminvereinbarung.
Fahrzeugart | Zeitabstand zwischen den Untersuchungen | |
Krafträder | 24 Monate | |
PKW | nach der ersten Zulassung danach |
36 Monate 24 Monate |
Wohnmobile | mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis 3,5 t nach der ersten Zulassung danach |
36 Monate 24 Monate |
mit einem zGG über 3,5 t bis 7,5 t in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung danach |
24 Monate 12 Monate |
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mit einem zGG über 7,5 t | 12 Monate | |
Anhänger | mit einem zGG bis 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage nach der ersten Zulassung danach |
36 Monate 24 Monate |
mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h oder mit einem zGG über 0,75 t bis 3,5 t | 24 Monate |
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mit einem zGG von mehr als 3,5 t | 12 Monate |
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung. Übrigens wird seitdem auch die sechseckige AU-Plakette nicht mehr am vorderen Kennzeichen angebracht.
Sollten Sie Fragen zum TÜV-Service haben, dann beantworten wir Ihnen diese gern. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie.